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Version 1.4
Die englische Originalseite wurde von Chris Lawson erstellt. Die Korrektheit wurde von Reiner Knizia bestätigt.
Ein bisschen Hintergrund-Geschichte: früher gab es nach jedem Ausbau einer Linie automatisch eine Veto-Runde. Aber die Frage an jeden Spieler, ob er ein Veto einlegen möchte, kostete einiges an Zeit und in vielen Situationen war es offensichtlich, dass niemand ein Gebot abgeben wollte. Deshalb wurde der Ablauf geändert, in die jetzige Regel-Version. Das Spiel läuft nun ohne formale Befragung der Spieler ab. Nur wenn ein Spieler eine Veto-Runde verlangt, werden alle Spieler nach einem Gebot gefragt.
Während einer Veto-Runde kann der Zugspieler nur seinen Original-Ausbau der Eisenbahnlinie verteidigen. Er darf seine Absicht nicht ändern und die Lokomotive nicht auf ein anderes Feld stellen als er es zuerst getan hat (Dies geht aus den Regeln nicht eindeutig hervor und widerspricht sogar dem Beispiel in der Regel.). Es ist ihm aber erlaubt, das aktuelle Gebot zu halten (oder zu überbieten), um zum Beispiel ein Fahrgastplättchen zu verteidigen, dass er mit seinem Original-Ausbau (zu einem fremden Bahnhof) erhalten hätte.
Anmerkungen:
Frage: Können Zusatzaktien benutzt werden, um das Gebot in einer Veto-Runde zu begleichen? Wenn ja, kommen die Aktien auf den Aktienstapel der Linie oder auf den Stapel der Zusatzaktien? Dies ist wichtig für die Anzahl der Aktien, die für den Ausbau der Linie zur Verfügung stehen.
Antwort: Wenn ein Spieler das Gebot der Veto-Runde begleicht, sollte er "echte" Aktien (keine Zusatzaktien) abgeben. Sie werden auf den Aktienstapel der Linie zurückgelegt. Außer bei isolierten Linien stehen die Aktien wieder für den Ausbau der Linie zur Verfügung. Sollte ein Spieler einmal nicht genügend "echte" Aktien dafür besitzen (weil er weniger echte Aktien hat als sein Gebot betrug), so tauscht er seine Zusatzaktien bei einem anderen Spieler gegen "echte" Aktien ein und gibt dann die "echten" Aktien ab. Siehe auch Zusatzaktien
Frage: Wann bekommt der Spieler seine Aktie für den Ausbau einer Linie im Falle eines Vetos, vorher oder nachher?
Antwort: Vor dem Veto. Dies ist ein häufige Frage, obwohl es in der Regel und im Beispiel für die Veto-Runde eine klare Aussage gibt. Die Reihenfolge für den Ausbau einer Eisenbahnlinie ist:
Der Spieler bekommt also seine Aktie vor der Veto-Runde und kann sie somit direkt in der Veto-Runde verwenden.
Isolierte Eisenbahnlinien
Damit eine Eisenbahnlinie isoliert ist, müssen genau zwei Bedingungen erfüllt sein:
Die Tatsache, dass eine andere Eisenbahnlinie noch an sie angeschlossen werden kann, ist für die Isolation nicht von Bedeutung. Die Eisenbahnlinie, die angeschlossen und aufgelöst wird, ist immer die Linie, die gerade ausgebaut wurde.
Anmerkung: Es ist einfacher, die Aktien einer isolierten Linie nicht aus dem Spiel zu nehmen, sondern den Aktienstapel umzudrehen (als Anzeige, dass die Linie isoliert ist). Dies erinnert die Spieler daran, dass sie keine Aktie mehr für das Ausbauen der Linie erhalten. Für eine angeschlossene Linie wird zusätzlich die Lokomotive auf den Aktienstapel gestellt. (Zusatz)Aktien sind aber jederzeit für eine Fusion verfügbar, auch bei isolierten Linien.
*Anmerkung des Übersetzer: der englische Begriff für "fusionieren" ist "to merge with". Im Gegensatz zum Deutschen hat das Verb mit seiner Präposition eine Richtung ("hineinfusionieren"). Deshalb wird in der deutschen Spielregel die Bautätigkeit vor einer Fusion mit "angeschlossen an" beschrieben. Es wird hier in den FAQ mehrfach verwendet und impliziert immer eine nachfolgende Aktienfusion.
Frage: Eine Eisenbahnlinie wird an eine isolierten Linie angeschlossen. Erhalten die Aktionäre dann Aktien der isolierten Linie, denn einerseits steht in der Regel " der Aktienstapel dieser Linie (Anm. des Übersetzers: der isolierten Linie) wird vom Spielplan entfernt und aus dem Spiel genommen", andererseits auch "sind nicht mehr genügend Aktien vorhanden, werden entsprechend viele Zusatzaktien an die Besitzer verteilt"? Zählt in diesem Sinne "aus dem Spiel genommen" als "nicht mehr genügend Aktien vorhanden"?
Antwort: Es ist richtig, dass die Aktien der isolierten
Linie aus dem Spiel genommen wurden und nicht mehr erhältlich sind.
Zusatzaktien sind aber immer für eine Aktienfusion vorhanden. Deshalb
bekommen die Aktionäre in diesem Fall die entsprechende Anzahl von
(Zusatz)Aktien der isolierten Linie.
Frage: Eine Eisenbahnlinie kann nur noch auf einem Feld ausgebaut werden, das direkt an zwei andere Linien grenzt (was ausdrücklich verboten ist). Ist sie isoliert? Wenn ja, was passiert, wenn die beiden Linien später fusionieren? Wird sie dann ent-isoliert? Zugegeben, die Situation wird selten auftreten, aber zwei eng beieinander liegende Städte wie Leeds und Manchester können eine Linie so einschließen, dass dieser Fall eintritt.
Antwort: Nein, die Eisenbahnlinie ist NICHT isoliert. Es bedeutet nur, dass die Linie nicht mehr ausgebaut werden kann, solange die Situation existiert.
Frage: Es sind noch wenige Gleisteile verfügbar. Wird eine Eisenbahnlinie als isoliert betrachtet, wenn sie mehr Gleisteile zum Fusionieren oder zum Erreichen einer neuen Städten benötigt?
Antwort: Nein, die Eisenbahnlinie ist NICHT isoliert.
In
allen Belangen sind "echte" Aktien und Zusatzaktien gleich. Es gibt keinen
Unterschied zwischen den beiden Sorten. Wenn ein Spieler aber Aktien (als
Folge eines Vetos) zurückgeben muss, sollten es echte Aktien sein, einfach
damit klar ist, zu welcher Linie die zurückgegebenen Aktien gehören
und damit offensichtlich ist, dass die Aktien wieder für den Ausbau
der Linie zur Verfügung stehen.
Frage: Ist die Anzahl der Zusatzaktien auf 16 begrenzt?
Antwort: Nein, dem Spiel sind 16 Zusatzaktien beigefügt, aber für das Spiel gibt es eigentlich keine Begrenzung.
Anmerkung des Übersetzers: folgt man dem Vorschlag aus der Anmerkung zu Frage 2, so lassen sich die Aktien einer fusionierten Linie als weitere Zusatzaktien verwenden. Zur Kennzeichnung wird die Lok der Linie, deren Aktien "mißbraucht" werden" auf das (leere) Feld des Aktienstapels der Linie gestellt, für die sie nun zählen.
Wenn die Wertung für eine Aktienfusion durchgeführt wird, zählen nur Städte und Metropolen, die an die aufzulösende Linie angeschlossen sind (siehe dazu auch das Beispiel in der Regel).
Frage: Wenn die Startstadt einer anderen Linie (die bereits gestartet ist) angeschlossen wird, verursacht dies eine Aktienfusion?
Antwort: Nein, Die Startstadt ist nicht Teil der Eisenbahnlinie. Sie erhöht lediglich den Wert der Linie. Damit eine Aktienfusion ausgelöst wird, muss sie neben einem Gleisteil oder der Lokomotive der anderen Linie stehen.
Frage:
Wenn die Startstadt einer anderen Linie (die noch nicht gestartet
ist) angeschlossen wird, verursacht dies eine Aktienfusion?
Antwort: Frage: Wenn die Startstadt einer anderen Linie (die noch nicht gestartet ist) angeschlossen wird, verursacht dies eine Aktienfusion?
Nein. Die Situation scheint ähnlich zu sein wie in der Frage davor; der Unterschied besteht aber darin, dass eine Eisenbahnlinie noch nicht existiert. Scheinbar findet eine Fusion statt, weil beide Lokomotiven nebeneinander, aber das ist nicht der Fall. Die Lokomotiven werden bei Spielbeginn nur als Erinnerung an die Startstädte auf das Spielbrett gestellt. Damit eine Fusion stattfindet, muss die Linie existieren, also mindestens einmal ausgebaut worden sein (somit steht die Lokomotive nicht mehr in der Startstadt).
Frage: Es ist nur noch ein Gleisteil verfügbar. Nun baue ich eine Linie so aus, dass sie an eine anderen Linie anschließt. Findet die Fusion statt, denn sie würde ein 61. Gleisteil erfordern? Außerdem endet das Spiel ja, wenn die 60 Gleisteile verbaut sind.
Antwort: Die Fusion findet mit einem imaginären 61. Gleisteil statt. Außerdem endet das Spiel nicht mitten in der Aktion eines Spielers. Somit wird die Fusion normal abgewickelt (zusammen mit sämtlichen Wertungen). Danach endet das Spiel und es kommt zur Schlusswertung.
Das Spiel kann zwischen den beiden Aktionen eines Spielers enden, aber niemals mitten in einer Aktion. Deshalb sollte ein Spieler seinen Zug so ausführen, dass er zunächst eine andere Aktion (Anm. des Übersetzers: zum Beispiel ein Metropolen-Plättchen nehmen) ausführt und dann das Spielende herbeiführt.
Eigentlich sollte nur das Versetzen freier Bahnhöfe möglich sein, jedoch nicht das Versetzen von Bahnhöfen, die bereits zu einer Linie gehören. Wenn ein Bahnhof also auf einem Gleisteil steht, darf er nicht mehr versetzt werden, freie Bahnhöfe hingegen können versetzt werden.
Frage: Ist die Anzahl der Bahnhöfe auf 7 begrenzt?
Antwort: Ja, jeder Spieler beginnt das Spiel mit 7 Bahnhöfen. Mehr kann er nicht einsetzen.
Es gibt drei "Typen" von Städten und Metropolen:
Der Begriff "Stadt" bezieht sich auf Bahnhofsstädte, Startstädte und Metropolen.
Jedesmal, wenn eine Linie eine neue Metropole anschließt, wird eine
Wertung (Metropolenplättchen) durchgeführt.
Jedesmal, wenn eine Linie eine Bahnhofsstadt anschließt, wird eine
Wertung (Bahnhöfe) durchgeführt.
Der Anschluss an eine Startstadt führt zu keiner der beiden oben genannten
Wertungen.
Eine Stadt erhöht nur einmal den Wert einer Linie, egal wie oft die Linie eine Stadt anschließt.
Frage:
Wird eine Wertung für eine Bahnhofsstadt nur für die erste
Linie durchgeführt, die sie angeschlossen hat, oder für jede weitere
Linie auch?
Antwort: Jedesmal, wenn eine Bahnhofsstadt an eine neue Linie angeschlossen wird, findet eine Wertung statt.
Frage: Wenn eine Lokomotive ihre Startstadt verlassen hat, wird dann die Stadtstadt zu einer Bahnhofsstadt?
Antwort: Nein, Städte wechseln ihren "Typ" niemals.